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Mitarbeiterbeteiligung

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SchwachSuper 

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung gilt in der Literatur als Sonderform der Mitarbeiterbeteiligung. Unter Mitarbeiterbeteiligung muss jegliche Form der Beteiligung des Mitarbeiters am Unternehmenserfolg gesehen werden. Hierzu zählen alle Formen der Entgeltzahlungen auf Grundlöhne, als da wären Boni für erzielte Produktivitätskennzahlen, Prämien für erzielte Ansatzmengen oder Verkaufszahlen und letztlich auch Akkordlohnanteile für eine erzielte Produktionsmenge innerhalb eines definierten Zeitraumes. 

Während sich die Basis dieser Formen der Beteiligung ausschließlich auf den positiven Erfolg des Unterenehmens bezieht, lässt sich die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch auf die Risikokomponenten des Unternehmens erweitern. Wenngleich die Logik der Aussage eine solche Erweiterung auch implementiert, so lässt sich nichtsdestotrotz genau diese Risikokomponente ausschließen. Es ist dies jeweils im Einzelfall eine Frage des Gewollten und lässt sich entsprechend juristisch darstellen.

Es wird also deutlich, dass die Mitkapitalbeteiligung eine Sonderform der Mitarbeiterbeteiligung darstellt.

Kommentare (1)
Versuch
1Donnerstag, 19. Januar 2012 15:18
Peter
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