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Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben angesichts der globalen Wirtschaftskrise annähernd zwei Drittel der Unternehmen einen erhöhten Liquiditätsbedarf. Ein vorausschauendes, langfristig angelegtes Liquiditätsmanagement ist daher erforderlich. Neben dem Rückgriff auf vorhandene Rücklagen bzw. auf bestehende Kreditlinien, der Aufnahme neuer Betriebsmittelkredite zu verschlechterten Konditionen und/oder dem Einsatz privater Rücklagen müssen die Unternehmen zur Überwindung zukünftiger existentieller Schieflagen entsprechende Maßnahmen rechtzeitig einleiten.


Die Einführung eines Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodells ist eine wirkungsvolle Alternative mit stetig zunehmender Bedeutung. Optimierungen im wirtschaftlichen Bereich schaffen Grundvoraussetzungen, damit Unternehmen im Wettbewerb weiterhin bestehen können und konkurrenzfähig bleiben. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter/innen durch finanzielle Beteiligung am Erfolg teilhaben lassen, sind nachweislich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten überlebensfähiger. Die einsetzbaren Beteiligungsmodelle bieten nicht nur Vorzüge für Mitarbeiter/innen, sondern tragen gleichermaßen zum Erreichen personalpolitischer und finanzwirtschaftlicher Unternehmensziele bei. Auf Unternehmensseite liegen die Vorteile in den Bereichen Finanzierung (Eigenkapitalausstattung, Liquidität, verbessertes Rating nach Basel III) und Personal (höhere Motivation der Mitarbeiter/innen, hohe Identifikation und höhere Bindung von Mitarbeitern/innen). Es ergeben sich weitere Vorteile bei der Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften, sowie positive Tendenzen in der Außenwirkung durch Imagetransfer.

Allein die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells lässt jedoch erfahrungsgemäß die Unternehmen nicht effektiver werden. Vielmehr ist von Bedeutung, wie ein solches Konzept eingeführt und insbesondere im weiteren Verlauf auch gehandhabt wird, damit die entsprechenden positiven Produktivitätseffekte auch erreicht werden. Von daher setzt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein fundiertes Wissen auf den Gebieten des Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrechtes voraus. Hier bieten wir Ihrem Unternehmen an, Ihnen kompetente Berater an die Seite zu stellen

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